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Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand Hotel
Unterkunft (Hotel) Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand. In Lüdinghausen bietet Ihnen der Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Unterkunft Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand befindet sich in der Stadt Lüdinghausen (Deutschland - Nordrhein-Westfalen).
Beschreibung der Unterkunft Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand
Die Unterkunft verfügt über eine Terrasse. Dortmund liegt 33 km vom Hotel entfernt und Münster erreichen Sie nach 38 km. Der nächste Flughafen ist der 51 km vom Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand entfernte Flughafen Dortmund. Während Ihres Aufenthalts im Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand können Sie Aktivitäten in und um Lüdinghausen wie Radfahren nachgehen. Privatparkplätze können gegen Aufpreis arrangiert werden. Morgens stärken Sie sich im Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand am Frühstücksbuffet. In Lüdinghausen bietet Ihnen der Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Die Zimmer verfügen über einen Schreibtisch. Alle Zimmer im Hotel verfügen über einen Sitzbereich, einen Flachbild-Sat-TV und ein eigenes Bad mit einem Haartrockner und einer Dusche.
Die beliebtesten Unterkunftsausstattung
- WLAN inklusive
- Bar
Unterkunftsausstattung Landgasthof-Hotel Zum Steverstrand
- Gartenmöbel
- Sonnenterrasse
- Terrasse
- Garten
- Haustiere sind nicht gestattet.
- Radfahren Außerhalb der Unterkunft
- Wandern Außerhalb der Unterkunft
- Golfplatz (max. 3 km entfernt)
- Café in der Unterkunft
- Speisen für spezielle Ernährungsbedürfnisse (auf Anfrage)
- Bar
- Restaurant
- Fantastischer Kaffee!
- Kostenlos! WLAN ist in allen Bereichen nutzbar und ist kostenfrei.
- Kostenlos! Private Parkplätze stehen kostenfrei in der Nähe ( Reservierung ist nicht erforderlich) zur Verfügung.
- Behindertengerechte Parkplätze
- Parkplätze an der Straße
- Tägliche Reinigung
- Feuerlöscher
- Videoüberwachung der Außenbereiche der Unterkunft
- Videoüberwachung in Gemeinschaftsbereichen
- Rauchmelder
- Nichtraucherunterkunft ( Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen)
- Heizung
- Aufzug
- Nichtraucherzimmer