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Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1 Ferienwohnung
Unterkunft (Ferienwohnung) Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1. Die Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1 befindet sich in Oberaudorf und bietet kostenfreie Fahrräder und eine Terrasse. Unterkunft Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1 befindet sich in der Stadt Oberaudorf (Deutschland - Bayern).
Beschreibung der Unterkunft Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1
Diese Unterkunft bietet Zugang zu einem Balkon und kostenfreies WLAN. Das Apartment bietet zudem 1 Badezimmer mit einer Badewanne und einer Waschmaschine. Saalbach Hinterglemm liegt 46 km von der Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1 entfernt und Kitzbühel erreichen Sie nach 29 km. Das Apartment verfügt über 1 Schlafzimmer und eine Küche mit einem Kühlschrank und einem Backofen. Die Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1 befindet sich in Oberaudorf und bietet kostenfreie Fahrräder und eine Terrasse. Das Apartment verfügt über einen Kinderspielplatz. Der nächste Flughafen ist der 83 km von der Unterkunft entfernte Flughafen München. In der Umgebung können Sie Radfahren.
Die beliebtesten Unterkunftsausstattung
- 1 Pool
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
Unterkunftsausstattung Ferienwohnanlage Oberaudorf zwei Zimmerwohnung F1
- Kostenlos! WLAN ist in allen Bereichen nutzbar und ist kostenfrei.
- Hochstuhl
- Esstisch
- Toaster
- Backofen
- Küchenutensilien
- Wasserkocher
- Küche
- Waschmaschine
- Kühlschrank
- Küchenzeile
- Bettwäsche
- Schrank
- Handtücher
- WC
- Haartrockner
- Badewanne
- Essbereich
- Sitzbereich
- Kabelkanäle
- Satelliten- TV
- CD- Player
- Radio
- TV
- Heizung
- Bügeleinrichtungen
- Haustiere sind nicht gestattet.
- Gartenmöbel
- Grillmöglichkeiten
- Balkon
- Terrasse
- Solarium
- Fitnesscenter
- Sauna
- Frühstück im Zimmer
- Reiten
- Radfahren
- Wandern
- Tischtennis
- Billard
- WLAN
- Internetzugang
- Leihfahrräder verfügbar (kostenlos)
- Kinderspielplatz
- Nichtraucherunterkunft ( Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen)